Wichtige Informationen für Patienten

Einige Informationen rund um die Dienstleistung im Rahmen der ambulanten Psychotherapie

  • Richtlinienverfahren in Anwendung: Verhaltenstherapie
  • Spezialisierungen : Siehe „Zur Person / Qualifikation
  • Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme die Telefonsprechstunden:
    • Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
    • Tel.: 0355 – 49 48 737

Indem Sie freundlicherweise die folgenden kurzen Hinweise beachten, helfen Sie uns bei der Organisation eines reibungslosen Ablaufes Praxis, in Ihrem und dem Interesse Ihrer Mitpatienten, vielen Dank.

Psychotherapeutische Sitzungen

Die psychotherapeutischen Sitzungen haben eine Dauer von 50 Min. Vorgespräche sind verpflichtend. Hier haben wir die Möglichkeit den Handlungsbedarf und die Notwendigkeit der Behandlung zu erörtern. Es wird eine Diagnostik zur Unterstützung der Exploration (der erfragten Problematik) durchgeführt, auch kommen aktuelle Fragebogenverfahren und computergestützte Anwendungen (Hogrefe e-testing Version HTS 5) zum Einsatz. Gemeinsame Besprechung der Ergebnisse, Erstellung eines vorläufigen, individuellen Therapieplans.

Falls die Psychotherapie nicht in unserer Praxis durchgeführt werden kann, erhalten Sie einen Vordruck mit Angaben Ihrer aktuellen Problematik und Handlungsvorschlägen, mit dem Sie ohne weitere Vorgespräche bei einem Fachkollegen/in direkt mit der Probatorik ( 2 – 4 einleitende Sitzungen) vor der Aufnahme der Psychotherapie beginnen können.

Bis zur Aufnahme der Psychotherapie muss ein Konsilbericht von ihrem medizinischen Fachbehandler (Hausarzt oder Psychiater) ausgestellt werden. Es handelt sich um eine kurz gehaltene Information zu Ihrer körperlichen Verfassung. Sie erhalten diesen Vordruck von uns und geben ihn bei Ihrem Fachbehandler ab. Bitte bemühen Sie sich um eine zeitnahe Rückgabe des Berichtes, der auch an unsere Praxis gefaxt werden kann.

Therapeutenwechsel

Übernahme der Psychotherapie: Grundsätzlich möglich von Verhaltenstherapeuten, bei anderen Richtlinienverfahren wird ein Neuantrag gestellt. Es bleibt jedoch die Entscheidung Ihrer Krankenkasse ob die Therapie ohne Neuantrag ggf. in gutachterlichem Verfahren genehmigt wird.

  • Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie diese verfahren will.
  • Lassen Sie sich von Ihrem bisherigen psychotherapeutischen Behandler einen Abschlußbericht geben.
  • Holen Sie sich die Auskunft von ihrem bisherigen Therapeuten ein, wieviele ‚genehmigungspflichtige’ Sitzungen bisher für Sie abgerechnet wurden (wieviele noch bewilligt sind), es reicht nicht die Aussage z.B. : „bisher 9 Sitzungen“, da die Probatorik nicht genehmigungspflichtig ist.
  • Bitte formulieren Sie für die Krankenkasse schriftlich (kurz) den Grund ihres Wechsels (z.B. Umzug).

Nutzen Sie bitte unsere Telefonsprechstunde !

In der Telefon Sprechzeit stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung. Wir sind mit unseren Patienten auch über Fax / E-Mail oder WhatsApp in Verbindung, soweit erforderlich. Dieses jedoch nach Absprache. Terminwünsche/Terminänderungen bitte nicht per E-Mail, sondern sprechen Sie mir gegebenenfalls auf den Anrufbeantworter eine kurze Mitteilung.

  • Falls Sie in der Telefonsprechzeit grundsätzlich verhindert sein sollten und eine Nachricht auf Band sprechen, so nennen Sie bitte den Grund Ihres Anrufes, deutlich Ihren Namen und einen Rückruftag / Zeit / Nummer.

Was Sie zum Erstkontakt bitte mitbringen

  • Gültige Chip Karte : Gilt für alle gesetzlich versicherten Patienten,
  • Für Privatpatienten, soweit Ihre Versicherung Ihnen eine Chip-Karte ausstellte. (Falls privat Versicherte keine Chip Karte beibringen können, bitte ich darum, sich mit dem gültigen Personalausweis zu legitimieren).
  • Arbeitsunfälle: Patienten, die in Kostenträgerschaft der Berufsgenossenschaft aufgenommen werden, bringen bitte ebenfalls ihre Chip Karte mit um die Daten rascher einlesen zu können. Bitte auch alle bisherigen Schreiben der Berufsgenossenschaft an Sie bzw. Überweisungen oder Erstberichte ihres Durchgangsarztes.
  • Bei gesetzlich versicherten Patienten (GKV) ist eine Überweisung nicht erforderlich.
  • Entlassungsberichte, z.B. von einer Reha („Kur“), stationärem Aufenthalt oder andere Befunde von Fachärzten.
  • Die Liste der aktuellen Medikamente und die Dosierungen, die sie ggf. täglich einnehmen.
  • Wir werden Namen und Adresse Ihres Hausarztes des aktuellen Fachbehandlers aufnehmen, der Sie am besten kennt (z.B. Psychiater).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne gültige Chipkarte keine fachlichen Leistungen erbringen können. (Für privat Versicherte gilt der Personalausweis und die in der Praxis auszufüllende Erklärung zur Abrechnung über die PVS (privatärztliche Verrechnungsstelle).

Wir nehmen uns Zeit für Sie ! Deshalb legen wir die Erstgespräche meist in die Abendstunden. Dann haben wir Ruhe und es treibt uns nicht der Tag.

Zeitplanung

Wenn wir einen Termin abgestimmt haben z.B. 18:00 Uhr, so müssen Sie auch erst z.B. um 18:00 Uhr anwesend sein, Sie vermeiden unnötiges Warten.

Hausbesuche

Im Radius von 5 km um die Praxis (Stadtgebiet) werden bei Erfordernis auch Hausbesuche durchgeführt.

Terminänderungen

Falls Sie den vereinbarten Erstgesprächstermin nicht einhalten können : Bitte mindestens 2 Arbeitstage (Mo.-Fr.) vorher absagen : Es reicht aus, wenn Sie uns auf den Anrufbeantworter der Praxis sprechen 0355 49 48 737. Bitte deutlich den Namen und den Termin (Tag/Zeit) nennen. Absagen per E-Mail / SMS könnten ggf. nicht rechtzeitig berücksichtigt werden und sind bitte zu vermeiden!

Bitte bemühen Sie sich aktiv um eine erneute Terminvereinbarung in der Telefon – Sprechzeit. Zur Neuvereinbarung können wir Sie, nach ihrer Absage, leider nicht zurückgerufen.

Termin einhalten

Psychotherapie-Praxen sind Bestellpraxen. Kurzfristige Termin Absagen (am Vortag vor dem vereinbarten Termin oder am Tag des Termins selbst) bedeuten für uns zur Neubesetzung des freigewordenen Termins einen erhöhten Aufwand, den wir Ihnen als Ausfalls- und Aufwandsentschädigung über die privatärztliche Verrechnungsstelle in Rechnung stellen müssen. Falls der Termin aber neu besetzt werden kann, so entfällt diese Gebühr von 40 €.

Wir bemühen uns aber, den Termin erneut zu besetzen. Deshalb: Sobald Sie wissen, dass Sie verhindert sein könnten, bitte sagen Sie den Termin vorsorglich ab, um allen Beteiligten Unannehmlichkeiten zu ersparen. Dieses gilt auch für ihre eigene Erkrankung, zum Beispiel: infektiöse Erkrankungen, die noch nicht behandelt oder anbehandelt sind. Wir können in der Telefon Sprechzeit dann gerne einen neuen Termin abstimmen.

Bei telefonischen Erstkontakt und der Vereinbarung eines Erstgespräches nehmen wir folgende Daten auf: Name, Vorname Geburtsdatum, Adresse.

Krankheitsfall

Es kann sich ergeben, dass Sie sozusagen „über Nacht“ erkranken, Fieber, Stimme belegt, Kopfschmerzen … dann bitte sogleich den Termin absagen, der AB ist „rund-um-die Uhr“ geschaltet.

Bitte vereinbaren Sie dann in der Telefonsprechstunde einen neuen Termin oder sprechen Sie uns auf Band, wann und zu welcher Zeit wir Sie zurückrufen sollen zur Vereinbarung eines weiteren Termins. Bitte stellen Sie aber sicher, dass Sie zu diesem Zeitpunkt auch erreichbar sind.

Anfahrt

PKW 

Sie können in der Puschkinpromenade parken, es kann aber auch alles belegt sein – deshalb (s. Karte) nutzen Sie das Parkhaus (Flachgarage) „Spreegaragen“ in der Zimmerstraße. Einfahrt mit EC-Karte.

Nachdem Sie den Wagen abgestellt haben, gehen Sie durch die Garage zum Hinterausgang – die Praxis ist ausgeschildert.

Straßenbahn 

Sehr bequem. Sie steigen (z.B. vom Bahnhof kommend mit Linie 3 oder 4) an der „Stadthalle“ aus, gehen 10 Min. durch den Puschkinpark oder fahren bis „Sandower Brücke“ (Linie 3) und kürzen durch den Park ab, (kleiner Weg entlang des Rotsteingebäudes / Berufsschule), kommen so direkt auf die Praxis zu.

Therapeutenwechsel

Sie wollen den Psychotherapeuten wechseln ?

Grundsätzlich ist dieses möglich. Einige Punkte sind zu beachten.

 

Wir benötigen folgendes:

  • Name, Adresse bisherige/r Psychotherapeut/in
  • Ist Kollege durch die Kassenärztliche Vereinigung zugelassener Psychotherapeut ?
  • Welches Richtlinienverfahren : z.B. Verhaltenstherapie ?
  • Wieviel Stunden wurden geleistet und wieviele sind noch offen zur Übernahme ?
    • Es können nur Stunden von Verhaltenstherapeuten übernommen werden
  • Bewilligungsbescheid der Krankenkasse
  • Wurde von Kollegen/in eine Beendigungsmitteilung an die Krankenkasse geschickt ?
  • Den Konsilbericht der an den Kollegen/in vom Hausarzt gegeben wurde (ist in den Akten des Psychotherapeuten).
  • Die schriftliche Formulierung von Ihnen, warum Sie wechseln wollen.
  • Einen Abschlussbericht des bisher behandelnden Kollegen/in.
  • Wurde die Psychotherapie in einem anderem Richtlilienverfahren durchgeführt (z.B. Tiefenpsychologie) gilt eine Therapiepause von 2 Jahren ab dem letzten Therapietermin.
  • Die Übernahme der Reststunden ist in Entscheidung Ihrer Krankenkasse, auf Antragsschreiben das durch unsere Praxis erstellt wird, wenn alle Informationen zusammen sind.

(Grundsätzlich ist eine Aufnahme einer weiteren Psychotherapie mit Gutachterverfahren möglich, es stellt sich dann die Frage der Indikation (Grund, d.h. einer krankheitswertigen und behandlungsbedürftigen Störung). Diese Indikation kann in Vorgesprächen in unserer Praxis geklärt werden.

Die Praxis ist behindertengerecht

Die Praxis ist auch mit einem Fahrstuhl im 1. Stock erreichbar, alle Schwellen sind behindertengerecht abgeflacht.

Körperlich eingeschränkte Patienten können direkt vor der Praxis auf dem Hof parkten, (ggf. auch der Behindertentransport) und erhalten eine Parkkarte von der Praxis für die Dauer der Sitzung.