Informationen für den fachärztlichen Behandler

Durchgangsarzt / BG

Akutaufnahme nach Kapazität innerhalb von 24 Stunden

  • Falls Sie mich nicht gleich telefonisch persönlich erreichen, sprechen Sie mir bitte auf den Anrufbeantworter der Praxis: 0355 49 48 737.
  • Bitte um Angabe für Rückruf nennen Sie bitte : Tag / Zeit / Telefonnummer
  • oder Sie schicken ein Fax : 0355 49 48 738
  • wir rufen so schnell wie möglich zurück

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

In Ihrer Erstuntersuchung zeigen Unfall-Patienten oftmals psychische wie psycho-somatische Reaktionen auf das Unfallgeschehen. Hier gibt es seit Jahren die Möglichkeit im BG-lichen Heilverfahren spezialisierte und durch die DGUV zugelassene Psychotherapeuten als Mitbehandler unmittelbar hinzuzuziehen um die teils gravierenden unfallreaktiven psychischen Störungen so rasch und so gut wie möglich aufzufangen.

Auch hier spielt die zeitnahe Behandlungsaufnahme eine große Rolle. Die Irritationen, die die Patienten zeigen – oft noch in einer akuten Belastungsreaktion gefangen – können sich in Folge als posttraumatische Belastungsstörung oder Anpassungsstörung entwickeln, oder aber spezifische isolierte phobische Reaktionen bilden. Hier kann mit speziellen, nicht nur traumatherapeutischen Verfahren, in verhaltenstherapeutischer Richtlinientherapie gearbeitet werden. Schmerzerleben wird oftmals durch psychische Belastung als verstärkt erlebt und durch das Wiedererleben des Unfalls getriggert. Hier ist der Patient zu entlasten. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit – d.h hier auch die rasche Aufnahme in die ambulante Psychotherapie in Bewilligung durch die jeweilige BG – führt den Patienten aus der unfallreaktiven, psychophysischen Krise heraus und alsbald in eine Wiederaufnahme der unfallbringenden Tätigkeit oder in Zusammenarbeit mit dem Reha-Management der BG in ein ggf. leidensgerechtes Beschäftigungsverhältnis.

Fragestellung

Zeigt der Patient eine unfallreaktive psychische Auffälligkeit oder psychische Störung im Verlauf der unfallchirurgischen Untersuchung / Behandlung ?

  • Starrer Blick, bei Schilderung des Hergangs des Unfalls „Tunnelblick“ mit körperlichen Reaktionen (beschleunigte Atmung, Zucken in den Gliedmaßen, heftiges Weinen),
  • stuporartiges „vor-sich-hin-starren“, schwer ansprechbar, UV scheint schlecht zu kooperieren,
  • UV spricht unfallreaktiv von „Film der dauernd abläuft“
  • deutliche Nervösität, Schreckhaftigkeit, Betonung des UV, dass er dieses von sich gar nicht kenne,
  • Symptomatik des depressiven Formenkreises : Antriebslosigkeit, Lustlosigkeit, Appetitmangel, Libidoverlust, intensives Grübeln (Schuldfrage Unfall), Rückzugsverhalten, Vernachlässigung der Sozialkontakte.
  • Äußerung von Suizidgedanken „es macht ja eh alles keinen Sinn mehr.“
  • heftige Affekte : Wut, Zorn, Vorwurf der mangelnden Fürsorge gegenüber Institutionen und Behandlern,
  • Schlafstörung, insbesondere Durchschlafstörung seit dem Unfallereignis : Hier Frage der kognitiven Inhalte bei nächtlichem Erwachen : „Innere Leere, aber hellwach“, „Film (Bilder) vom Unfall“, intensives Grübeln (Schuldfrage, Zukunftsängste).
  • Ängste : Maschinen, Fahrzeuge zu führen, Orte nicht aufsuchen zu können „ich kann da nicht wieder hin“, „wie soll ich da wieder arbeiten können,“ „da kriegt mich keiner mehr hin“ und damit verbundene Zukunftssorgen.

Anpassung an komplexe Lebensveränderung nach Unfall

Nach schwerer körperlicher Verletzung, d.h. ggf. Abtrennung von Gliedmaßen, Behinderung in Folge, bei Schmerzerleben (CRPS, meist Typ II) oder Phantomschmerzen, d.h. bei unfallreaktiver Veränderung der individuellen Lebens- und Erlebensbedingungen, ergibt sich oftmals eine sog. „Anpassungsstörung“ ICD-10 F 43.20 ff mit Depressivität oder Angst.

Diese psychische Störung sollte ebenfalls im BG-lichen Heilverfahren psychotherapeutischerseits zur Behandlung kommen. Aber auch der veränderte emotionale Zustand nach einem Überfall (z.B. am Arbeitsplatz), die Unfall-Erfahrung die dem UV das Gefühl vermittelt : „nichts ist mehr so wie früher“, führt mitunter zu einer derartigen Anpassungsstörung.

Posttraumatische Belastungsstörung ICD-10 F 43.1

Wenn plötzlich und unmittelbar ein schwerwiegendes Ereignis eintritt wie z.B. tätlicher Überfall im Dienst (Geschäft) oder unmittelbare Nähe zu einem Unfall mit Todesfolge eines Arbeitskollegen, erweiterter Suizidversuch PKW mit LKW u.a., bildet der UV Intrusionen, d.h. innere bildhafte Unfallabläufe die den UV psychisch stark belasten und arbeitsunfähig werden lassen. Eine PTBS bildet sich nach einem akuten Unfallerleben ggf. erst Wochen oder Monate später voll aus. Deshalb ist bei schweren Unfall- / Belastungsereignissen eine psychotherapeutische Mitbehandlung indiziert. Der UV zeigt das Vollbild der psychosomatische Symptomatik einer psychischen Störung (s.o.).

ICD-10 F 40.2

Unfallreaktive Ängste, Verhaltensblockade den Unfallort aufsuchen zu können, Begegnungen mit Kollegen, Unfallbeteiligten, Räumen, Fahrzeugen, Fahrtstrecken etc. sowie Assoziationen mit dem Unfallort / Täter triggern psychosomatische Symptomatik / Intrusionen und wirken als aufrechterhaltende Bedingungen für das phobische Reaktionsgeschehen. Hier wird mit Expositionen in vivo (am Unfallort) die Symptomatik der Angststörung abgebaut. Es gibt die Möglichkeit von begleitetem LKW-, PKW-, Baggerfahrtraining in Cottbus (Zusammenarbeit meiner Praxis mit einer spezialisierten Fahrschule) nach Bewilligung durch die BG.

Eine diagnostische psychotherapeutische Abklärung, ob eine derartige Störungen unfallreaktiv vorliegt – im Rahmen einer ersten Vorstellung in meiner psychotherapeutischen Praxis – kann und sollte dann durch Sie als Durchgangsarzt initiiert werden.

Auftrag / Behandlungsfolge

Bitte Weiterleitung an mich als spezialisierten Fachkollegen der Psychotherapie (Mitglied Therapeutenmodell der DGUV) mit Formulierung eines Auftrages :

„V.a. psychische Auffälligkeit / Störung, unfallreaktiv, erbitte psych. Fachkonsil.“

Hier : Tel. Kontakt ggf. via AB der Praxis mit Bitte um Rückruf (0355 – 49 48 737)
Bitte Kopie Ihrer Erstuntersuchung an den UV aushändigen oder per Fax : 0355 – 49 48 738

Kollegiale Kooperation und gegenseitige Information

  • Sie erhalten von mir die jeweiligen Berichte an die BG in Kopie durch den UV in der WV ausgehändigt.
  • Zu der jeweiligen WV des UV ergeht Arztbericht an Sie, für ggf. erforderliche Verlängerung der AU für die Dauer des BG-lichen Heilverfahrens, auch wenn keine chirurgische Behandlungsnotwendigkeit mehr besteht, mit der Begründung der AU aus meiner psychotherapeutischen Sicht und meine Einschätzung der weiteren AU Dauer.
  • Bei Wiedereingliederung (Arbeits- und Belastungserprobung) erhalten Sie einen Vorschlag des stufenweisen Ablaufes der Wiedereingliederung, störungsspezifisch und unter Berücksichtigung der mir bekannten, individuellen Erfordernissen des UV.
  • Erbitte ich von Ihnen die medikamentöse Einstellung des UV. Hier ist mitunter eine Überweisung an den psychiatrischen Fach-Kollegen erforderlich. Die Termineinholung für den UV würde durch meine Praxis erfolgen können.
  • Gerne bin ich zu tel. Konsil bereit. Falls Sie mich nicht in der Telefonsprechzeit erreichen können (Mittwoch 14:00-16:00 Uhr), bitte ich um eine kurze Nachricht auf Band mit einem „Zeitfenster“ für den Rückruf.

Hausärzte / Fachärzte für Allgemeinmedizin

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Patientin / Patient nimmt von sich aus, oder durch Sie empfohlen, eine ambulante psychotherapeutische Behandlung auf.

Hierzu ist ein Informationsabgleich zwischen uns Fachbehandlern durch die KVB, derzeit noch in Papierform, vorgeschrieben, um die Psychotherapien für ihren Patienten formal beantragen zu können. „Ohne den Bericht geht es nicht weiter“.

Bitte notieren Sie im beigefügten Vordruck „Konsilbericht“ Ihren kurzen und knappen Befund:

Frage

Gibt es Ihrerseits, aus medizinischer Sicht, Hinweise auf eine organische Störung / Stoffwechsel / Süchte o.ä., die die Affekte des Patienten beeinflussen könnten? (Schilddrüse, Zeckenbiß, Helicobacter pylori, Immunerkrankung, Schmerzmittel (Opiate), BTMG Substanzmißbrauch o.ä.?).

Den Konsilbericht schicke ich Ihnen per Post in die Praxis, oder der Patient gibt das Schreiben in ihrer Praxis ab.

Bitte faxen Sie den Konsilbericht zurück, wenn möglich:
Fax Nr. : 0355 – 49 48 738

Informationsübermittlung

Ich bitte Sie freundlichst um eine zeitnahe Rückmeldung :

  • Per Fax : 0355 – 49 48 738 oder
  • Mail (scan des Berichtes) : info@psych-walther.de
  • Postalisch : Praxis A.J. Walther / Puschkinpromenade 16 / 03044 Cottbus

Hinweis

Ihre Information ist mir, im Interesse Ihres Patienten, für die Behandlungsaufnahme/Therapieplanung wichtig.  Ihr Text wird aber für die formale Beantragung der Psychotherapie für die KK abgedeckt, bleibt somit vertraulich.

Der Pat. wird vom Inhalt durch mich informiert.

Bei Fortführung der ambulanten PT über die Kurzzeittherapie hinaus, wird der Konsilbericht mit Text, aber in den Patientendaten anonymisiert, dem Gutachter zugeschickt.

Arztbrief / Befund

Gerne schicke ich Ihnen einen Arztbrief mit Befund, d.h. Entwicklung der ambulanten PT von Zeit zu Zeit zu. Hierzu muss mir das Einverständnis des Patienten vorliegen. Der Inhalt des Briefes ist dem Patienten bekannt.

Psychopharmakologische Einstellung

Da manche psychische Problematiken gut in Kombinationstherapie nach A.T. Beck zu behandeln sind, bespreche ich mit dem Pat. eine mögliche medikamentöse Unterstützung. Bei Einwilligung des Pat. schreibe ich einen Arztbrief an Sie und bitte um Ihre fachmedizinische Einschätzung hierzu. Es kann für Sie entlastend sein, wenn wir eine(n) psychiatrischen Fachkollegen(in) hinzuziehen und Sie eine entsprechende Überweisung ausstellen.

Hier bietet es sich aus meiner bisherigen Erfahrung an, unsererseits mit den behandelnden Fachkollegen direkt Kontakt aufzunehmen um einen Termin für den Pat. abzustimmen.

Psychiater / Fachärzte für Psychiatrie / Psychotherapie

Weitere Informationen s.o.: Hausärzte / Fachärzte für Allgemeinmedizin

In guter Kenntnis ihres Patienten bietet es sich oftmals an, dass bei PT-Aufnahme der Konsilbericht durch Sie als psychiatrischem(er) Fachkollegen(in) ausgestellt wird. Hierzu erstelle ich Ihnen ebenfalls einen Arztbrief zum Termin mit dem Pat. mit kurzem Abriss der Problematik des Pat., wie sie sich mir als psychotherapeutischem Mitbehandler darstellt, bei Einverständnis des Pat.