Arbeitsunfälle im Heilverfahren der Berufsgenossenschaften

Wann ist es ein Arbeitsunfall?

  • Wenn Sie einen Unfall auf dem Weg zu oder von ihrer Arbeit erlitten haben (Verkehrsunfall) oder
  • im Dienst, im Büro, in der Produktion
  • auf Fahrstrecken im Auftrag ihres Arbeitgebers verunfallten (z.B. als LKW-Fahrer, Lokführer usw.)
  • Wenn Sie im beruflichen Zusammenhang einer außergewöhnlichen psychischen Belastung ausgesetzt sind, zum Beispiel : Androhung eines Amoklaufes; massiver verbaler, gegebenenfalls auch handlungsbetonter Bedrohung (auch ohne tätlichen, d.h. körperlichen Angriff) oder es ein menschlich sehr belastendes Ereignis in Ihrem Dienst- oder Arbeitszusammenhang gegeben hat (Tod eines Kollegen, schwerer Unfall eines Kollegen und Sie dieses beobachtet haben oder direkt miterlebten.
  • Wenn Sie im beruflichen Zusammenhang überfallen worden sind oder im Dienst tätlich bedroht wurden (zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung, oder an der Kasse im Supermarkt, im Bus, der Schule, der Bahn), dann sollten Sie folgenden Ablauf berücksichtigen:

Was muss ich tun?

  1. Auf jeden Fall, sobald wie möglich, eine Unfallmeldung schreiben und in Ihrem Betrieb abgeben, um den Unfall zu dokumentieren.
  2. Aufsuchen des Durchgangsarztes, eines Chirurgen im Krankenhaus oder in ambulanter Praxis, der mit der Berufsgenossenschaft ihres Betriebes zusammenarbeitet. (Falls Sie zuerst zu ihrem Hausarzt gegangen sind, so wird dieser Sie wahrscheinlich an den Durchgangsarzt weiter verweisen).

Welche Symptome können auftreten?

Der Durchgangsarzt oder sie selbst stellen nun fest, dass es Ihnen nicht nur körperlich schlecht geht, sondern sie auch seelisch stark mitgenommen sind durch den Unfall. Das kann sich auf verschiedene Arten und Weisen zeigen:

  • Sie erleben ständig den Unfall wieder (wie ein Film, oder Fotos die ihnen immer vor Augen sind)
  • Sie sind sehr ängstlich und schreckhaft geworden,
  • Sie vermeiden mit dem Unfall zusammenhängende Tätigkeiten oder können den
  • Ort des Unfalls auf keinen Fall aufsuchen, Sie können auch
  • nicht mehr Ihr Fahrzeug führen oder
  • ein bestimmtes Gebäude / Ort betreten.
  • Sie haben Kopfschmerzen, es ist Ihnen übel, Schwindel, plötzliche große Traurigkeit, Zittern, das Gefühl der Hilflosigkeit, Konzentrationsstörungen und Antriebslosigkeit.

Wie gehe ich am besten vor?

Informieren Sie den Durchgangsarzt, dass er Ihnen eine Überweisung für den Psychotherapeuten gibt (es reicht hier der Erst-Bericht des Durchgangsarztes). Sie können auch selbst direkt mit meiner Praxis Kontakt aufnehmen (bitte besprechen Sie den Anrufbeantworter und nennen Sie eine Rückrufnummer, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen). Falls Sie Ihre Berufsgenossenschaft nicht kennen – keine Sorge, wir kümmern uns darum, dass die Behandlung aufgenommen werden kann. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an Ihre Berufsgenossenschaft wenden, Sie werden unter Nennung des Unfalldatums und der Unfallart dann zu einem Sachbearbeiter vermittelt, der sie weiter berät.

Wichtiger Hinweis

Auch wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie das alleine „durchstehen“ können und stark genug sind, so bitte ich Sie aus langjähriger Arbeit mit Menschen die verunfallten, sich eine Rückmeldung durch mich als Fachtherapeuten zu holen, ob auch wirklich alles „in Ordnung“ ist. Folgestörungen durch den Unfall zeigen sich oft erst nach Tagen, Wochen – manchmal auch Monaten. Eine rasch einsetzende Behandlung kann hier vieles auffangen, Ihnen eine gute Unterstützung sein, dass Sie wieder in ein geordnetes Leben zurückzufinden und Ihre gewohnte Arbeit wieder aufnehmen können.